Hinweise zur Batterie-Entsorgung
Informationspflichten nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Als Vertreiber von Elektrofahrzeugen mit Lithium-Ionen-Batterien sind wir nach der EU-Batterieverordnung verpflichtet, Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung und Rückgabe von Batterien zu informieren.
Rücknahme von Altbatterien
Wir nehmen Altbatterien und Altakkumulatoren, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurück. Die Rückgabe kann in unserem Geschäft erfolgen:
Autohaus Richter & Zech GmbH
Richtweg 55
90530 Wendelstein
Telefon: +49 (0) 9129 / 3098
Bitte vereinbaren Sie für die Rückgabe von Fahrzeug-Antriebsbatterien vorab einen Termin.
Symbol für getrennte Sammlung
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Schadstoffkennzeichnung
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffs gekennzeichnet:
- Pb — Batterie enthält Blei
- Cd — Batterie enthält Cadmium
- Hg — Batterie enthält Quecksilber
Die in unseren Elektrofahrzeugen verwendeten Lithium-Ionen-Batterien enthalten in der Regel keine der oben genannten Schadstoffe in meldepflichtigen Mengen.
Hinweise zur sicheren Handhabung
- Schützen Sie Batterien vor Hitze, direkter Sonneneinstrahlung und Feuer.
- Öffnen oder beschädigen Sie Batterien nicht.
- Schließen Sie die Kontakte der Batterie nicht kurz.
- Lagern Sie Batterien trocken und bei Raumtemperatur.
- Halten Sie Batterien von Kindern fern.
- Bei Beschädigung oder Verformung: Nicht weiter verwenden, fachgerecht entsorgen.
Weitere Sammelstellen
Neben der Rückgabe bei uns können Sie Altbatterien auch an folgenden Stellen abgeben:
- Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe
- Weitere Vertreiber, die vergleichbare Batterien im Sortiment führen
Informationen zur nächsten Sammelstelle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.